Mindestmaße: Wie groß muss der Meerschweinchenkäfig sein?

Meerschweinchen haben ein so starkes Bedürfnis nach Bewegung, dass sie es in einem handelsüblichen Meerschweinchen-Käfig nicht ausleben können. Für die Tiere ist selbst der größte Käfig mit 160 cm Länge und 80 cm Breite immer noch zu klein. Sie brauchen in ihrem Gehege eine Rennstrecke von mindestens zwei Metern.

In Außengehegen kann man meist deutlich mehr als die Mindestmaße anbieten.

Als Mindestmaß für zwei bis drei Tiere sollte man zwei Quadratmeter Grundfläche rechnen, wobei eine Rennstrecke von min. 2m angeboten werden sollte. Bei Weibchen sind 0,5m², für Böckchen 1m² je Tier das Minimum. Größer ist natürlich immer besser! Etagen werden nicht zur Grundfläche gerechnet. Käfige sind grundsätzlich ungeeignet und zu klein!

Gesetzliche Mindestmaße?

Handelsüblicher Käfig ausgesägt und erweitert, so dass er ausreichend groß ist.

Nach § 2 Tierschutzgesetz ist in Deutschland vorgeschrieben dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden muss, dabei „darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“. Was Meerschweinchen nach Paragraph 2 TschG genau benötigen, wird durch emanzipierte Sachverständigen-Gutachten von Experten festgelegt. In Deutschland gibt es ein solches aktuell von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT), welches angibt: „Für eine Dauerhaltung von zwei bis vier Meerschweinchen sollte eine Grundfläche von mindestens 2 m² zur Verfügung stehen, für jedes weitere Tier muss die Fläche um mindestens 0,5 m² vergrößert werden.“ Diese Mindestmaße werden z.B. bei Kontrollen von Veterinärämtern herangezogen und gelten dann z.B. im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als bindend.

Tier-AnzahlGesetzliche Mindestmaße
Zwei bis vier Meerschweinchen2m²
Fünf Meerschweinchen2,5m²
Sechs Meerschweinchen3m²
Sieben Meerschweinchen3,5m²

Gerichtsurteile zur Einordnung des TVT Merkblatts

Beispielsweise:

„Den Merkblättern des TVT kann im Rahmen der Auslegung des § 2 TierSchG entnommen werden, welche Ansprüche die jeweilige Tierart an eine tierschutzgerechte Haltung hat. Diese Merkblätter und Checklisten des TVT sind ebenso wie die auf Veranlassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellten Gutachten und Leitlinien von Sachverständigengremien erstellte Ausarbeitungen, die sich unter Einbeziehung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Praxiserfahrungen mit den spezifischen Verhaltensbedürfnissen bestimmter Tierarten unter bestimmten Haltungsbedingungen und den sich daraus ergebenden Anforderungen befassen. Die darin ausgesprochenen Empfehlungen und Bewertungen stellen eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann, sodass ihnen der Charakter einer sachverständigen Äußerung zukommt“ VG Ansbach, Urteil vom 16.11.2020 – AN 10 K 19.00090,

„Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass sich die Amtstierärzte des Beklagten und das LAVES bei ihrer Einschätzung u.a. an den von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. herausgegebenen Merkblättern für die jeweiligen Tierarten, an dem Rahmen-Hygieneplan für Tierheime des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e.V. sowie an der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. orientiert haben. Diesen Dokumenten kann im Rahmen der Auslegung des § 2 TierSchG entnommen werden, welche Ansprüche die jeweilige Tierart an eine tierschutzgerechte Haltung hat. Merkblätter und Checklisten der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. sind ebenso wie die auf Veranlassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellten Gutachten und Leitlinien von Sachverständigengremien erstellte Ausarbeitungen, die sich unter Einbeziehung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Praxiserfahrungen mit den spezifischen Verhaltensbedürfnissen bestimmter Tierarten unter bestimmten Haltungsbedingungen und den sich daraus ergebenden Anforderungen befassen. Die darin ausgesprochenen Empfehlungen und Bewertungen stellen eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was als verlässlicher und gesichteter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann, so dass ihnen der Charakter einer sachverständigen Äußerung zukommt“ Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.03.2019 – 11 LA 294/18

„Die in Merkblättern niedergelegten, jeweils von einem mehrköpfigen Gremium erarbeiteten Empfehlungen der TVT sind geeignet, sowohl von Amtstierärzten als auch von Gerichten als sachverständige Äußerungen für die Beurteilung tierschutzrechtlicher Anforderungen nach § 2 TierSchG herangezogen zu werden.“ VGH München, Beschluss v. 18.07.2023 – 23 ZB 22.542

Wichtig zu wissen

  • Meerschweinchen brauchen einiges an Zubehör (Häuschen, Wassernapf usw.) so dass weniger Lauffläche übrig bleibt, als die Gehegegröße vermuten lässt. Es ist also neben der Lauffläche auch genug Platz für das Zubehör und die Einrichtung erforderlich.
  • Meerschweinchen haben eine durchschnittliche Körperlänge von etwa 20 bis 34 cm (Weiss 2008).
  • Sie benötigen genügend Platz, um ihre natürlichen Bewegungsabläufe ohne Einschränkungen ausführen zu können. Sie sprinten gerne und bewegen sich in großen Gehegen sehr aktiv, deshalb sollte zumindest eine freie Lauf-Länge von 2m gegeben sein (z.B. diagonal durch das Gehege).
  • Bei Konflikten ist es wichtig, dass die Tiere ausreichend Möglichkeiten haben, einander auszuweichen. Darüber hinaus müssen sie genug Raum haben, um auch über größere Distanzen miteinander kommunizieren zu können, was zur Reduzierung von Konflikten beiträgt. Rangniedere Meerschweinchen weichen ranghohen Meerschweinchen aus, wenn sie das nicht können, leiden sie unter chronischen Stress, der sie krank machen kann. Zudem kann es so zu Konflikten und Bissverletzungen kommen. Es ist deshalb entscheidend, dass die sogenannten Individualdistanzen einhalten können.

Warum zwei Meter Rennstrecke?


Wenig Platz und fehlende Ressourcen (z.B. Futter) provoziert in der Gruppe Streit

Platzbedarf bei der Gruppenhaltung

Neben den natürlichen Bewegungsabläufen kommen in der Gruppenhaltung weitere Faktoren hinzu, die den Flächenbedarf beeinflussen. Eine Meerschweinchen-Gruppe ist ein soziales System, das nur funktioniert, wenn die Tiere einen entsprechenden Lebensraum vorfinden. Da Meerschweinchen soziale Tiere sind, ist grundsätzlich eine Haltung von mehr als einem Tier zu praktizieren, wird ein Meerschweinchen ohne stichhaltige Gründe einzeln gehalten, so ist dies als ein Verstoß gegen unser Tierschutzgesetz zu werten.

Je nach Gruppenzusammenhalt haben Meerschweinchen einen sehr großen Raumbedarf der unbedingt eingehalten werden muss um die Gefährdung von Einzeltieren zu vermeiden. In einer Gruppe besteht immer eine Rangordnung die durch nonverbale Kommunikation aufrecht erhalten wird.

Meerschweinchen halten je nach Gruppenrang entsprechende Abstände zu ranghöheren Tieren und drücken auf diesem Weg ihren Respekt aus.

Auch Meerschweinchen brauchen (wie wir Menschen) die Möglichkeit sich von Artgenossen zurück zu ziehen. Auch soziale Tiere haben dieses Bedürfnis und für den Gruppenfrieden ist es wichtig, dass sich die Tiere bei Streitereien erholen und aus dem Weg gehen können.

Kommt das Meerschweinchen dem ranghöheren Artgenossen zu nahe, so ist dies als Kampfaufforderung zu werten und provoziert das überlegene Tier. Beengte Raumverhältnisse fördern daher das Aggressionspotenzial in der Gruppe! Sehr harmonische Gruppen können beengter als kritische Gemeinschaften gehalten werden.

Tipp: Das Aufstellen von Sichtwänden kann den Raumbedarf herabsetzen, denn so ist es dem rangniederen Tier möglich, aus dem Sichtfeld des ranghöheren auszuweichen, indem es die andere Seite der Barriere aufsucht.

Tipp: Sackgassen sollten gerade bei beengten Raumverhältnissen vermieden werden.



Platzbedarf und Mindestmaße in Böckchengruppen

Ein großes, gut strukturiertes Gehege ist das A und O für die erfolgreiche Böckchenhaltung. Es sollte genügend Platz für jedes Tier bieten, damit sich diese bei Bedarf aus dem Weg gehen können. Unkastrierte Böckchen brauchen meistens mindestens 1 Quadratmeter je Bock, teils sogar mehr, bei Kastraten kommt es auf die Gruppendynamik an. Da man nie weiß, wie sich eine Gruppe entwickelt, sollte immer die Möglichkeit bestehen, noch mehr Platz anzubieten und das Gehege zu erweitern. Die Mindestmaße für zwei Kastraten sind 2 Quadratmeter. Mehr Platz ist natürlich immer besser!

Verstecke, Unterschlüpfe und mehrere Futterstellen helfen, Konflikte zu vermeiden. Jedes Versteck (auch Kuschelsachen) sollte mindestens zwei Ausgänge haben. Verstecke mit mehreren offenen Seiten (z.B. Etagen mit vier Füßchen) sind am besten geeignet. Auch das regelmäßige Umgestalten des Geheges kann helfen, da es den Tieren neue Anreize bietet und sie beschäftigt. Tipps zur Einrichtung gibt es hier: Gehegegestaltung

Notlösungen

Lauffläche platzsparend über dem Sofa: Eine solche Haltung setzt voraus, dass die Etage von den Meerschweinchen gerne aufgesucht wird, viele Meerschweinchen meiden Rampen.
2 Gruppen übereinander satt nebeneinander gehalten: das spart Platz
Ist vielleicht ein Balkon vorhanden?
Oder ein Garten?

Mindestmaß-Empfehlungen

Mindestmaße in der Literatur (Stand: 08/2024)

Vereine

Deutscher Tierschutzbund: Innenhaltung: 2 Quadratmeter Grundfläche und eine Rennstrecke von 2m. Jedes weitere + 0,5 Quadratmeter. Außenhaltung: min. 4m² (für bis zu vier Meerschweinchen), jedes weitere + 0,5 Quadratmeter.
Bund gegen den Missbrauch der Tiere: Min. 2m² Grundfläche für zwei Meerschweinchen
Meerschweinchenhilfe e.V.: Mindestgrundfläche von 0,98 qm (jedoch mind. eine Stallgröße von 1,40 m x 0,70 m) auf einer Ebene für zwei Meerschweinchen, für jedes weitere Meerschweinchen muss die Mindestgrundfläche um 0,3 qm erweitert werden.
Glückliche Nager e.V.: mind. 2–3 qm für 2–4 Tiere.
SOS Meerschweichen e.V.: „Wir wünschen uns für unsere Tiere […] eine durchgehende Gehegegrundfläche für zwei bzw. drei Tiere von mind. 2,0 m²! Für jedes weitere Tier müssen 0,4 m² zusätzlich zur Grundfläche zur Verfügung stehen.“
Etagen oder Ebenen sind eine tolle Abwechslung, zählen aber nicht zu einer durchgehenden Grundfläche, da sie nicht von allen Tieren genutzt werden (können).
Heuwusler e.V.: „Gehege müssen ein Mindestmaß von 1,5qm Fläche für 2 Tiere haben. Die Laufstrecke sollte mindestens 160cm betragen. Bei Gruppen ab 3 Tieren wird mit 0,5 qm pro weiterem Tier gerechnet. Grundsätzlich gilt: „Umso größer umso artgerechter!“Für zwei jüngere Tiere würden wir uns mindestens 2qm wünschen.Wünschenswert ist ein zusätzlicher täglicher, gesicherter Auslauf.“
Meerschweinchen-Nothilfe-Hamburg e.V.: „Mindestgehegegröße 200 x 100 cm (2 m²) auf einer Ebene ohne Etagen für 2 bis 3 Tiere, für jedes weitere Tier kommt 0,5 m² dazu.“ Außenhaltung: „Mindestgehegegröße 4 m² für 4 Tiere, für jedes weitere Tier kommt 1 m² dazu.“
Vier Pfoten: „Für zwei bis drei Tiere muss es eine Grundfläche von mindestens 2m² anbieten -wie bei der reinen Wohnungshaltung auch-, für jedes weitere Meerschweinchen fällt die Fläche entsprechend größer aus (pro Tier 1 m²).“ „Das Platzangebot muss groß sein, weshalb ein konventioneller Zimmerkäfig als Behausung ausscheidet. Meerschweinchen kommen sehr gut ohne ein Gehege aus. Wer es sich räumlich erlauben kann, sollte seinen Tieren einen ganzen Raum zur Verfügung stellen.“
Schweizer Tierschutzbund (STS): Ideal wäre eine Fläche von mehreren Quadratmetern, mindestens jedoch 2 m² für 2 Tiere.

Recht und wissenschaftliche Vorgaben

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz: Mindestens 2m² für bis zu vier Meerschweinchen, jedes weitere + 0,5m²
Ausschuss für Tiergerechte Labortierhaltung: eine Mindestfläche von 0,4 m². Tiere bis 450 g Körpergewicht 0,18 m², ab 450 g 0,25 m². Für ein paar mit Jungen 0,25 m², jedes weitere Weibchen 0,1 m² zusätzlich. Mindestkäfighöhe: 23 cm.
Säugetiergutachten: Eigentliche Meerschweinchen: Mindestens 3 qm für bis zu 5 Tiere.
Bergmeerschweinchen: Mindestens 4 qm bei einer Mindesthöhe von 2 m für bis zu 5 Tiere.
Gesamte Rechtsvorschrift für 2. Tierhaltungsverordnung (Österreichische Gesetzgebung): Innenhaltung: Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 betragen. Werden Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen jedenfalls mehrmals wöchentlich ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen. Wildmeerschweinchen: Arten wie Wieselmeerschweinchen (Galea musteloides), Aperea (Caviinae aperea) und Bergmeerschweinchen (Keredon), bis 10 Tiere: min. 10m² +10% jedes weitere Tier
Schweizer Gesetzgebung: Mindestgrösse Meerschweinchengehege 0,5 m², zu gelassen für zwei Tiere (egal ob Jungtiere oder Ausgewachsene)

Kleine Unterstände geben Deckung aber nehmen nicht zu viel von der Lauffläche weg.

Autoren und Tierärzte

Dr. Anja Ewringmann: 1qm²/Meerschweinchen (Filmbeitrag rbb) 
Ruth Morgenegg: Innenhaltung mindestens 1,50 x 0,75m, Außenhaltung großzügige Gehegehaltung
Christine Wilde („Diebrain“): „Pro Meerschweinchen müssen mindestens 0,5 m² Bodenfläche vorhanden sein! Gehege ab 1 m² pro Meerschweinchen sind tiergerechter! Eine Bodenfläche von 3 m² sollte niemals unterschritten werden.“
Nadine Kind (Meerschweinchen-Ratgeber): „Einen halben Quadratmeter Platz pro Meerschweinchen ist die Faustregel, und das unabhängig davon wie oft und wie Lange die Tiere Auslauf bekommen. Doch ungeachtet jeder Faustregel: Je größer, umso besser!“
Dr. Marion Reich (meerschweinchenberatung.at): „Zwei Meerschweinchen brauchen als Wohnraum ein Gehege mit einer Fläche von mindestens ca. 1,5 m2 (Pärchen oder zwei Weibchen), wobei zumindest 1 m2 davon als durchgehende Fläche zur Verfügung stehen sollte. Außerdem sollte das Gehege im Idealfall 2 m lang sein, damit eine ausreichend lange Laufstrecke zur Verfügung steht. Für die Böckchenhaltung (also die Haltung von zwei Männchen) sollte immer deutlich mehr Platz eingeplant werden. mit einer durchgehenden
Grundfläche von mindestens 1 m2 für zwei Tiere. Für eine größere Anzahl an Tieren muss entsprechend mehr Lebensraum zur Verfügung gestellt werden.“

Armin Gerhardts (meerschweinchen-ratgeber.de): „Eine Faustformel für die Größe des Käfigs oder Eigenbaus für Meerschweinchen ist: Pro Meerschweinchen mindestens 0,5m² Fläche, besser 1m². Meerschweinchen Böcke brauchen, vor allem wenn weitere Böcke zur Gruppe gehören oder kommen sollen, meist immer 1m² Platz, um sich untereinander ausreichend aus dem Weg gehen zu können. So fällt es leichter dass sie sich untereinander vertragen und Ruhe im Käfig herrscht. Diesen Platz von 0,5m² benötigen Meerschweinchen zwingend um annähernd artgerecht gehalten zu werden. Mehr Platz im Käfig ist natürlich noch besser. Will man den Meerschweinchen richtig viel Platz bieten, sollte pro Meerschweinchen eine Größe von 1,5m² zur Verfügung stehen.“

Quellen u.a.:

Weiss, J., Becker, K., Bernsmann, E., Dietrich, H., & Nebendahl, K. (2009). Tierpflege in Forschung und Klinik. Links70, 2o5.