Leben auf dem Balkon

Egal ob Winter oder Sommer: Auf dem Balkon lässt sich ein kleines Reich für die Meerschweinchen zaubern. Gerade für Stadtbewohner, die wegen des Platzes oder aus anderen Gründen ihre Meerschweinchen nicht in der Wohnung halten können, aber nicht über einen Garten verfügen, bietet sich der Balkon an.

Wichtig ist es, dass die Meerschweinchen auf dem Balkon genug Platz bekommen. Sie sollten Tag und Nacht mindestens 2m² Grundfläche, im Winter min. 4m² Grundfläche zur Verfügung stehen haben.

Den Balkon richtig einrichten

Damit sich die Meerschweinchen auf dem Balkon wohl fühlen, brauchen sie eine entsprechende Einrichtung.
Wie auch bei der Außenhaltung muss eine Schutzhütte (ein Stall der wind- und regendicht ist) angeboten werden. Zudem brauchen die Meerschweinchen einen überdachten Bereich. Bei Balkonen die nicht (teil)überdacht sind, sollte daher eine Überdachung für einen Bereich gebastelt werden. In diesem Bereich kann auch gefüttert und eingestreut werden.

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Zusätzlich zum Stall können Häuschen und andere Unterschlüpfe und erhöhte Flächen angeboten werden. Damit es den Meerschweinchen nicht langweilig wird, müssen sie mit geeigneten Einrichtungs-Gegenständen beschäftigt werden.
Der Boden sollte (falls er empfindlich ist) z.B. mit günstigen PVC geschützt werden, der jedoch an den Rändern mit Leisten befestigt werden muss, damit er nicht angenagt wird. Wählen sie einen rauen PVC-Boden, damit die Meerschweinchen nicht rutschen. Ebenfalls geeignet wäre Kunstrasen, wobei diese das Abscheuern an den Pfoten unterstützen können, was teils zu wunden Läufen führt.

Mindestmaße

Für die dauerhafte, ganzjährige Außenhaltung sollten 4m² Grundfläche nicht unterschritten werden. Leben die Meerschweinchen nur ein paar Monate im Sommer draußen, so gilt: 2m² Grundfläche für zwei bis drei Meerschweinchen und + 0,5m² für jedes weitere als Mindestmaß. Ställe eignen sich nie zur Haltung, es muss immer ein mardersicheres Freigehege angebaut sein. Größer ist natürlich immer besser!

Sicherheit auf dem Balkon

Um die Meerschweinchen vor möglichen Gefahren zu schützen, sollte im Voraus die Balkonhaltung gut geplant werden.

Achtung Hitze!

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Im Sommer ist es nötig, auf die Temperaturen zu achten. Gerade auf Süd-Balkonen wird es zur Mittagszeit unerträglich heiß, so dass die Haltung unmöglich wird. Meerschweinchen brauchen bei Sonne grundsätzlich Schattenplätze um nicht der Hitze ausgeliefert zu sein. Sonst erleiden sie einen Hitzschlag. Allerdings staut sich in vielen (gerade engen und geschlossenen) Balkonen selbst bei Schatten die Sonne so extrem, dass die Meerschweinchen dort nicht leben können. Von Vorteil ist daher ein Balkon der nicht nach Süden ausgerichtet ist. Aber auch bei anderen Balkonen ist Vorsicht geboten. Feuchte Handtücher, die ausgelegt werden, kühle Gehwegplatten oder Fliesen zum liegen, ein Ventilator der so ausgerichtet wird, dass die Meerschweinchen sich dem Wind auch entziehen können, Wasserflaschen mit gefrorenen Wasser (einwickeln) und andere Maßnahmen machen es den Meerschweinchen im Sommer angenehmer.

Achtung Kälte!

In der kalten Jahreszeit, sollten die gleichen Vorkehrungen beachtet werden, wie in der Winter-Außenhaltung. Dazu gehört ein überdachter Bereich, genug Platz und eine Schutzhütte!
Infos dazu finden Sie hier.

Ein sicheres Balkongeländer

Meerschweinchen passen durch kleinste Ritzen. Überall wo sie mit den Kopf durchkommen, passt auch oft der Körper durch. Die Balkon-Reling wird daher bei Bedarf mit Gitterelementen, Volierendraht und Brettern abgesichert. Ein Sturz aus mehreren Metern Höhe ist meist tödlich.

Eine komplette Sicherung des Balkons, so dass er sehr gut begehbar bleibt.

Sicher vor Raubtieren

Sollten an den Balkon Bäume, Katzenleitern, Rankgerüste, an der Hauswand rankende Pflanzen oder andere „Einstiegshilfen“ angrenzen (Achtung: Marder können knapp 2 m weit springen), so ist es nötig den Balkon oder das Gehege auch nach oben zu sichern. Ansonsten haben Marder und Füchse leichtes Spiel. Auch an sehr rauen Wänden können sie hoch klettern, an glatten Hauswänden hingegen nicht.
In den unteren Etagen (Terrasse, niedriger 1. Stock) muss der Balkon vor Raubtieren geschützt werden. In den oberen Stockwerken hingegen ist (wenn keine Aufstieg-Hilfen angrenzen) keine Absicherung vor Füchsen und Mardern notwendig. Beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall sichergestellt werden muss, dass der Marder keine Möglichkeit hat, ins/auf das Dach zu kommen, was selten der Fall ist! Fallrohre können mit Anti-Marderbürsten gesichert werden. Kontrollieren sollte man auch, ob ein Marder vielleicht über ein Baum auf das Nachbarshaus kommen könnte und so auf das eigene Dach und dann auf den Balkon gelangt (oberster Stock).

Es ist möglich auf dem Balkon ein ganz normales Bodengehege (wie für den Garten) zu bauen, also ein ca. 1m hohes Gehege das zu den Seiten und nach oben mit Draht gesichert wird.

Höhere Gehege sind oft problematisch, da sie selten erlaubt sind. Viele Halter bringen auch Katzennetze an, diese bieten (auch in den höheren Stockwerken) Schutz vor möglichen Gefahren aus der Luft, mardersicher sind sie jedoch nicht und außerdem müssen sie auch genehmigt werden.

Achten Sie bei der Bauweise und dem Material auf Mardersicherheit! Viele Gitter und Drähte sind nicht sicher.

Der rechtliche Rahmen

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Darf ein Vermieter oder die Hausgemeinschaft Meerschweinchen auf dem Balkon verbieten?
Meerschweinchen an sich dürfen auf dem Balkon nicht verboten werden, außer es geht von ihnen eine Gerchsbelästigung oder Lärmbelästigung für die Nachbarn aus (regelmäßig reinigen, leises Zubehör!). Zudem ist darauf zu achten, dass die Reling so abgesichert wird, dass (besonders bei Wind) kein Heu oder Einstreu herunter fliegen kann. Enger Volierendraht oder ein Holzschutz erfüllen hierfür ihren Zweck. Oder es wird so eingestreut, dass nichts herumfliegt. Wichtig ist auch, dass die übliche Anzahl nicht überschritten wird. Daher ist z.B. eine Meerschweinchen-Zucht auf dem Balkon oder 10 Meerschweinchen auf einem Balkon nicht erlaubt. Mit zwei oder drei Meerschweinchen hingegen wird man keine Probleme bekommen.
Die Hausgemeinschaft oder der Vermieter kann auch das Gesamtbild der Hausfassade vorschreiben, daher ist alles was über die Reling hinaus (höhere Gehege) erbaut wird, genehmigungspflichtig! Wichtig ist es auch bei Mietwohnungen darauf zu achten, dass nicht der Balkon beschädigt wird (Holz mit Volierendraht verkleiden, Böden abdichten) damit es zu keiner Beschädigung der Mietsache kommt. Für Beschädigungen der Mietsache haftet grundsätzlich der Mieter, oft übernimmt die normale, private Haftpflichtversicherung Kleintierschäden.

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