Einzelhaltung

Kann mein Meerschweinchen auch alleine leben?

  • Bist du 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für dein Meerschweinchen da, bis es irgendwann stirbt?
  • Schleckst du ihm die Augen sauber?
  • Läufst du mit ihm Kolonne und erkundest die Umgebung?
  • Kannst du die Meerschweinchensprache und unterhältst dich so im Alltag mit deinem Meerschweinchen?
  • Futterst du mit ihm zusammen?

Wenn du diese Frage nicht bejahen kannst, braucht dein Meerschweinchen einen Artgenossen. Ein Mensch kann diesen niemals ersetzen!

Bedenke

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Auch wenn du dich vier Stunden am Tag intensiv mit deinem Meerschweinchen beschäftigst, ist es immer noch 20 Stunden jeden Tag alleine und einsam. Das entspricht 600 einsamen Stunden im Monat und 57.600 in einem ganzen Meerschweinchenleben. Auch gute Pflege und viel Beschäftigung können leider kein anderes Meerschweinchen ersetzen. Entscheide dich daher für ein zweites Meerschweinchen, um deinem Meerschweinchen ein glückliches Leben zu ermöglichen. In Österreich und der Schweiz ist die Einzelhaltung von Meerschweinchen übrigens bereits verboten, in Deutschland wird eine neue gesetzliche Regelung angestrebt. Das Tierschutzgesetz schreibt jedoch für sozial lebende Tiere eine Haltung mit Artgenossen vor, damit diese ihre Bedürfnisse nach Sozialkontakten ausleben können.

Meerschweinchen mit Kaninchen halten?

In vielen Zoohandlungen wird aus Unwissenheit die Haltung von einem Kaninchen zusammen mit einem Meerschweinchen empfohlen. Bei so einer Haltung sind beide Tiere „gemeinsam einsam“, denn sie kommen nicht nur von verschiedenen Kontinenten, sondern sprechen eineandere Sprache (verstehen sich nicht) und können sich sogar gegenseitig verletzen.
Oft hört man „aber die kuscheln so süß miteinander und lieben sich so“, das kann durchaus vorkommen. Wir als Menschen leben oftmals beispielsweise mit einem Hund zusammen, den wir lieben und mit dem wir spielen und kuscheln. Dieser Hund versteht aber nicht unsere Probleme und Nöte, er lebt völlig anders als wir und verhält sich auch ganz anders als ein Mensch. Auch wenn wir diesen Hund über alles lieben, brauchen wir trotzdem einen anderen Menschen, den wir unsere Erlebnisse und Probleme erzählen können, der uns versteht und sich eben wie ein Mensch verhält.

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Prof. Sachser hat zur Haltung von Meerschweinchen und Kaninchen Untersuchungen durchgeführt:
Der Versuchsaufbau sah so aus: 2 Käfige die miteinander verbunden waren. Einmal in jedem Käfig ein Meerschweinchen und einmal in einem Käfig ein Kaninchen und im anderen ein Meerschweinchen. Das Meerschweinchen konnte durch eine Röhre im einen Versuch zum Kaninchen oder eben in seinem Käfig bleiben. Im anderen hatte es die Wahl in seinem Käfig zu bleiben oder zu dem anderen Meerschweinchen zu gehen.
Das Ergebnis des Versuches: Das Meerschweinchen, welches die Wahl zwischen „alleine“ oder mit anderem Meerschweinchen im Käfig hatte, entscheid sich dazu die meiste Zeit bei dem anderen Meerschweinchen zu verweilen. Das Meerschweinchen hingegen, welches entweder alleine oder mit Kaninchen leben konnte hielt sich die meiste Zeit lieber alleine auf. Das zeigt sehr schön warum man mindestens immer 2 Kaninchen und 2 Meerschweinchen zusammen halten sollte und ein Artgenosse einfach anders ist als ein fremdes Tier.

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Man kann durchaus Meerschweinchen und Kaninchen zusammen halten, manchmal leben sie einfach nebeneinander her und haben nichts miteinander zu tun, manchmal nutzen sie den anderen als warme Liegefläche im Winter oder riechen aneinander, putzen sich usw. Wenn man sie beobachtet, merkt man, dass sie sich bei sehr viel Platz in Gruppen bewegen (die Kaninchen zusammen und die Meerschweinchen zusammen).

Wichtig ist allerdings grundsätzlich: Sowohl Meerschweinchen als auch Kaninchen brauchen mindestens einen Artgenossen (also mindestens zwei Meerschweinchen und zwei Kaninchen halten), damit sie jemand haben, der so ist wie sie und der sie versteht und auf ihr Sozialverhalten arttypisch reagiert. Siehe hierzu auch: Einzelhaltung von Kaninchen

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Damit ein Zusammenleben klappt: Ein Zusammenleben von Kaninchen und Meerschweinchen ist grundsätzlich nur bei sehr viel Platz möglich (ab 10m² Gehege-Grundfläche) damit sich die Tiere nicht im Weg sind und sich auch ausweichen können. Desweiteren brauchen die Kaninchen erhöhte Rückzugsplätze, welche die Meerschweinchen nicht erreichen können und die Meerschweinchen größere Häuschen mit kleinen Eingängen, in die sie sich zurück ziehen können, ohne von den Kaninchen gestört zu werden. Außerdem sollten die Meerschweinchen zusätzlich viele Versteckmöglichkeiten haben. Das Gehege muss den Bedürfnissen beider Arten gerecht werden.
Zu beachten ist außerdem, dass Meerschweinchen im Gegensatz zu Kaninchen nicht stubenrein werden.
Sollte man Kaninchen haben, die aggressiv auf die Meerschweinchen reagieren, sehr aktiv sind und dabei die Meerschweinchen „über den Haufen rennen“ (Jungkaninchen) oder ihr Revier verteidigen, müssen die Meerschweinchen separat gehalten werden, damit sie die Meerschweinchen nicht gefährden.

„Fast alle kleineren Heimtiere leben von Natur aus in Familiengruppen. Für die Wohnungs- oder Freilandhaltung ist deshalb eine Kleinfamilie, bestehend aus mindestens zwei Tieren derselben Art, unabdinglich. Wegen der unterschiedlichen Körper- und Lautsprache verstehen sich Meerschweine aber nicht mit Kaninchen. Sie sollten also jeweils mindestens zu zweit in getrennten Käfigen leben, wenn beide Arten gehalten werden sollen. Ideal ist die Vergesellschaftung eines kastrierten Männchens mit einem oder mehreren weiblichen Tieren. Gleichgeschlechtliche Paare verstehen sich nicht immer. Gehege für kleine Heimtiere sollten stets genügend einzelne Unterschlupfmöglichkeiten für alle Bewohner haben und so breit und hoch sein, dass sie darin hoppeln und aufrecht stehen können.“
Bundesverband Priktizierender Tierärzte e.V. (bpt)

Foto: Ketzirah Lesser & Art Drauglis

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Ist die Einzelhaltung von Meerschweinchen gesetzlich erlaubt?

Sozial lebende Tiere (und dazu gehören Meerschweinchen unbestreitbar) haben das Bedürfnis mit Artgenossen zusammen zu leben. Dies wird ihm gesetzlich durch unser Tierschutzgesetz (§2 Absatz 1) auch zugesprochen. Demnach muss das Meerschweinchen in Deutschland „seiner Art und seinen Bedürfnissen“ entsprechend gehalten werden. Auch die Rechtssprechung legt dieses Paragraphen ganz klar als Verbot der Einzelhaltung sozial lebender Tiere aus (z.B. Verwaltungsgericht Trier, AZ: 6 K 1531/13.TR). Fachgremien, die vom Veterinärämtern und vor Gericht als fachliches Gutachten herangezogen werden, geben ganz klar an, dass Meerschweinchen als soziale Tiere nicht alleine gehalten werden dürfen. So schreibt die Tierärztliche Vereinigung (TVT) in ihrem Merkblatt eine Haltung mit Artgenossen vor. Demnach ist die Einzelhaltung im allgemeinen Tierschutzgesetz für sozial lebende Tiere verboten.

Mit der Haltung aufhören – aber ohne Einzelhaltung! Das ist möglich, hier finden sich Infos dazu