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Wiese pflücken ist Diebstahl?

löwenzahn wiese fütterung

Ja, Wiese pflücken kann Diebstahl sein. Der Hinweis ist also durchaus berechtigt.

ABER: Nach § 39 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), darf man sich auch in Deutschland „wild wachsende Pflanzen, Blüten, Zweige oder Blätter in Mengen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, aus der Natur entnehmen und sich wild wachsende Waldfrüchte (Pilze, Beeren, Tee- und Heilkräuter, Nüsse) in ortsüblichem Umfang aneignen.“
Dazu kommen die Naturschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer, die dürften aber insgesamt nur wenig vom Bundesnaturschutzgesetz abweichen.

Dass man nicht ohne ausdrückliche Genehmigung auf umzäunte Gelände darf, versteht sich von selbst. Hier begeht man Hausfriedensbruch – also schon vor dem Pflücken eine Straftat.

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