Wiese pflücken ist Diebstahl?
Ja, Wiese pflücken kann Diebstahl sein. Der Hinweis ist also durchaus berechtigt.
ABER: Nach § 39 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), darf man sich auch in Deutschland „wild wachsende Pflanzen, Blüten, Zweige oder Blätter in Mengen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, aus der Natur entnehmen und sich wild wachsende Waldfrüchte (Pilze, Beeren, Tee- und Heilkräuter, Nüsse) in ortsüblichem Umfang aneignen.“
Dazu kommen die Naturschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer, die dürften aber insgesamt nur wenig vom Bundesnaturschutzgesetz abweichen.
Dass man nicht ohne ausdrückliche Genehmigung auf umzäunte Gelände darf, versteht sich von selbst. Hier begeht man Hausfriedensbruch – also schon vor dem Pflücken eine Straftat.
Aber auch auf frei zugänglichen Feldern und Wiesen ist es nicht erlaubt, einfach Pflanzen mitzunehmen. In Deutschland gibt es kein Stück Land, das niemandem gehört. Entweder ist es Eigentum der Gemeinde, des Bundes oder aber von Privatpersonen. Laut § 94 sind auch die Erzeugnisse eines Grundstücks wesentliche Bestandteile dessen und gehören somit dem Eigentümer des Grundstücks. Bewirtschaftete Felder zu betreten oder abzuernten ist von kaum einem Landwirt akzeptiert und auch gesetzlich nicht gestattet. Schließlich handelt es sich dabei um die Lebensgrundlage. Kulturpflanzen ohne Erlaubnis mitzunehmen ist also Diebstahl und je nach Menge Diebstahl von barem Geld. Viele Wiesen auf dem Land gehören Landwirten mit Viehhaltung. Das heißt, sie brauchen die Wiese selbst als Futter für ihre Tiere. Des Weiteren wird das Heu meist zusätzlich verkauft, bildet also eine wichtige Einnahmequelle. Da ist es verständlich, dass sie nicht begeistert sind, wenn fremde Personen einfach etwas herausreißen. Sowohl in Feldern, als auch in Wiesen stecken zudem eine Menge Arbeit. Wenn hier Fremde ohne Rücksicht durchstapfen ist das nochmal ärgerlicher, da gerade bei hohem Bewuchs tatsächlich Schaden an den Pflanzen entsteht.
Wiesen in der Stadt, am Ortsrand oder in Parks gehören meist öffentlichen Einrichtungen. Auch hier ist es eher ungern gesehen, wenn die Leute durchgehen und Pflanzen abreißen – die vielleicht sogar gezielt gepflanzt wurden.
In Naturschutzgebieten ist es teilweise erlaubt, am Wegesrand etwas mitzunehmen, aber oft auch verboten. Hier gilt: Erst fragen, dann (eventuell) pflücken.
Was aber nun tun, beziehungsweise wo aber nun sammeln?
Zum einen bieten sich Wegränder an. Selbst an vielen Straßen kann man gut sammeln – nur die Ränder von Hauptstraßen oder Ecken, an denen man die Abgase schon riechen kann, sollte man tunlichst meiden. Direkt neben Hundehaufen zu pflücken, ist auch nicht so gut, einen halben Meter neben dran aber schon kein Problem mehr. Und ja, man kann oft problemlos bis zu 6 Tiere vom Wegrand ernähren, ohne dass man 2 Stunden sammelt. Oft findet man an Wegrändern sogar sehr interessante Pflanzen, wie Wiesenbärenklau, Wegeriche, Klee, Gänseblümchen, Taub- und Brennesseln. Zum Wegrand zählen auch Waldwege und Gräben.
Ebenfalls sind Bahndämme oder im Norden Deiche eine gute Anlaufstelle, bei denen es niemanden stört, wenn da eine Tasche voll Futter gesammelt wird. Bitte haltet aber großen Abstand zu den Bahngleisen selbst!
Eine weitere Möglichkeit sind die Feldränder und der direkte Rand von Wiesen – also das, an das man ohne rein zu gehen rankommt. Bei Feldrändern gilt: Kulturpflanzen und Dinge, bei denen man sich nicht sicher ist, stehen lassen! Gegen das Unkrautpflücken (sowas wie Löwenzahn, Brennessel, Taubnessel, Gänseblümchen, Wegerich, Vogelmiere ist mit Sicherheit nicht angesät) hat bisher noch kein Landwirt, den ich kenne, etwas einzuwenden gehabt. Bei Wiesen gilt: Nicht die Pflanzen mit der Wurzel rausreißen und wirklich nur den direkten Rand nehmen, an den man vom Weg aus kommt. Auch hiergegen hat noch kein mir bekannter Wiesenbesitzer etwas einzuwenden gehabt. Seht ihr auf einer eurer Touren einen Landwirt, kann man ihn sogar direkt schon ansprechen und nachfragen.
Alles, was bisher genannt wurde sind Vorschläge, die man direkt umsetzen kann.
Weitere Ideen…
Den eigenen Garten – wenn vorhanden – kann man sehr gut nutzen. Nur das gejätete Unkraut und unerwünschte Gras ist zumindest schonmal eine tolle Erweiterung des Speiseplans und kann bei zwei, drei Tieren viel ausmachen. Man kann aber auch einen Teil des Gartens verwildern lassen und hat so schnell eine gute Futterquelle. 10qm können während der Wachstumssaison schon beträchtlich viel Futter für 2-3 Tiere bieten. Man kann natürlich auch den gesamten Garten verwildern lassen und sich nicht nur an Futter, sondern auch an dem Leben an einem solchen Ort erfreuen.
Weiter bietet sich an, Wiesenbesitzer ausfindig zu machen und diese zu fragen, ob man für seine kleinen Heimtiere Futter holen darf. Die wenigsten werden es verbieten. Es kann aber sein, dass man verständlicherweise in der Menge eingeschränkt wird oder das Rupfen verboten wird – schneiden ist dann aber meist auch kein Problem mehr. Bei Wiesen im Ort kann man gut bei der Stadt anfragen, bei Wiesen außerhalb wissen die Landwirte oder Reithofbesitzer meist, wem welches Stück Land gehört.
Auch Spielplätze oder Friedhöfe bieten sich an. Hier hat es zudem den Vorteil, dass zumindest schonmal kein Hundekot vorhanden sein sollte. Spielplätze gehören fast immer der Stadt und auf Friedhöfen findet sich in der Öffnungszeit oft ein Friedhofswächter. Ansonsten mal bei der Stadt oder der Kirche anrufen.
Eine andere Möglichkeit ist, Nachbarn zu fragen, ob man deren Garten nutzen kann. Viele freuen sich darüber, dass das Unkraut kostenlos gejätet und die Bäume und Sträucher gestutzt werden. Für die Meerschweinchen fehlt dann zwar noch das Gras, das kann man aber ja wieder beispielsweise am Wegrand beschaffen.
Man kann auch bei Wohnungsgenossenschaften anfragen, ob man deren Grün- und Brachflächen nutzen darf. Hierbei handelt es sich nicht um gewerblich genutzte Flächen, sondern um reine Erhohlungsflächen, sollte also in den meisten Fällen erlaubt sein. Hin und wieder sind diese Genossenschaften übrigens dankbar und man kann so viel holen, wie man möchte – dann müssen sie schon wieder seltener mähen.
Auch Pacht ist einen Gedanken wert. Für Kleingruppenhalter kann es sich sehr lohnen, einen Kleingarten zu pachten. Je nach Region und Nachfrage schwanken da die Preise stark, aber mal auf die Seite des nächsten Kleingartenvereins zu schauen, kann sich lohnen.
Für Vieltierhalter bietet es sich an, tatsächlich nach Pachtwiesen Ausschau zu halten. Es gibt eigentlich überall Wiesengrundstücke, die sich nicht für die Heuwirtschaft, Großtierhaltung oder gar Feldbestellung eignen, dafür aber schon länger brach liegen und sehr artenreich sind. Solche Grundstücke kann man oft für einen sehr kleinen jährlichen Betrag pachten.
Also: Wer einfach von einer Wiese große Mengen Futter holt, begeht Diebstahl und wird wahrscheinlich zumindest ein unangenehmes Gespräch mit dem Eigentümer haben, wenn er mitten drin steht. Ein Handstrauß voll Wiesenpflanzen ist jedoch erlaubt, wenn der Bereich betreten werden darf.
Allerdings gibt es genügend Möglichkeiten, ohne Ärger an Wiese zu kommen – entweder eben am Wegrand oder durch ein einfaches „Haben Sie etwas dagegen, wenn ich etwas Futter für meine Meerschweinchen schneide?“. Nicht ganz kostenlos ist die Pacht, auf Nachfrage gibt es aber sehr oft sehr günstige Wiesenstücke.
Fragen kostet nichts, bringt aber meistens sehr viel Nutzen.
Hallo,
wir haben selbst eine Landwirtschaft daheim und ich finde dieser Artikel bzw diese Anmerkungen gehören ganz oben bei „Ernährung“ angefügt…
Schade dass man auch bei Kaninchenwiese.de absolut nichts dazu findet!!!
Es wird auf beiden Seiten Gross beschrieben, dass Kaninchen und Meerschweinchen viel Grünfutter benötigen, sogar mit Listen und allem was dazu gehört, aber ich denke das vielen Haltern nicht klar ist, dass sie beim Sammeln Diebstahl begehen!
Landwirte haben so schon viel zu kämpfen mit Pferdehaltern, Hundehaltern, Leute die die Wiese niedertrampeln, von den ganzen Vorschriften die eingehalten werden müssen mal angesehen…
Bitte den Artikel am Besten mit eigenen Reiter mit zb „rechtliches“ dranhängen,
Vielen Dank! 🙂
Hallo,
Ich hab mal ein paar Fragen:
1. Wenn man am Feldrand Wiese pflückt, wie geht man mit dem gedanken um, dass Dünge- oder Spritzteug vom bauern daneben gekommen ist um?
2. Also wenn da ein Weg ist und der einen Wegrand hat, nach welchem dann Gärten von häusern kommen und dieser Wegrand manchmal gemäht ist, darf man da dann pflücken?
3. Wenn man weiß, dass ein Stück Wiese eine Hundetoilette ist, braucht man dann nur einen halben meter neben den haufen zu pflücken oder muss man auch irgendwie Rücksicht auf den Urin von den Hunden nehmen?
4. Also bei mir in der Nähe ist eine Verkehrsinsel also ein Verkehrsdreieck und da fahren nicht so viele Autos rum aber die Frage hier ist wegen den Büschen unswar sind da Haselnusssträucher, ist das illegal, wenn man diese abschneidet also nicht reißen, sondern schneiden mit einer Schere?
5. Wenn man Äste holt, dann aagt man ja immer, dass man nur im Herbst die Bäume und Sträucher stutzen darf, ist das wahr?
6. Ich habe erfahren, dass Kaninchen nur deutschen Ahorn essen dürfen, was ist deutscher Ahorn? Jeder Ahorn, der hier wächst oder ist das eine Sorte und was wären die Merkmale?
7. Wenn Brennesseln auf den Weg wachsen in der Höhe, dass da kein Hund drankommt und so, darf man die dann auch einfach abschneiden? Unswar kommen die Brennesseln von dem Wegrand (2.).
8. Wenn ein Haselnussbaum auf den Wegrand von 2. wächst also oben mit den Äsen, darf man diese dann abschneiden?
Danke für die Antwort
LG
Lukas mit seinen zwei Kaninchen